100-Prozent-Sanktion: Seit April kann das Jobcenter alles streichen
Seit dem 23. April 2026 ist es möglich.
Das Jobcenter darf Bürgergeld-Leistungen vollständig streichen. Nicht 30 Prozent, nicht 50 Prozent. Alles.
563 Euro. Komplett. Für bis zu drei Monate.
§ 31 SGB II. Das ist kein Gerücht, das ist Gesetz.
Wann passiert das?
Wenn du einen Termin beim Jobcenter ohne Entschuldigung nicht wahrnimmst. Wenn du eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnst. Wenn du an einer Maßnahme nicht teilnimmst.
Was die meisten nicht wissen:
Fast jeder Sanktions-Bescheid kann angefochten werden. Frist: ein Monat ab Bescheid-Datum.
Und wenn die Kürzung dich in eine Notlage bringt — kein Essen, keine Miete — gibt es den Eilantrag beim Sozialgericht. Er ist kostenlos. Er kann noch am Tag der Entscheidung gestellt werden.
Das Sozialgericht hat in mehreren Eilverfahren bereits Totalsanktionen ausgesetzt. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie das Amt es darstellt.
Ich sage nicht: kämpfe immer. Ich sage: prüfe, ob sich Kämpfen lohnt.
In den meisten Fällen tut es das.
Gesetzliche Grundlage: §§ 31, 31a SGB II; Eilrechtsschutz: §§ 86b SGG