Jobcenter kürzt die Miete? Dieser Widerspruch hat fast immer Erfolg
Das Jobcenter hat die Miete gekürzt.
Bevor du das akzeptierst: Jeder dritte Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheide ist erfolgreich. Bei Mietkürzungen liegt die Quote noch höher.
Warum das so ist:
Die Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) sind der komplexeste Teil des Bürgergeld-Rechts. Jede Kommune hat eigene Richtwerte. Diese Richtwerte müssen regelmäßig aktualisiert werden. Viele Jobcenter arbeiten mit veralteten Tabellen.
Dazu kommt: Wenn eine günstigere Wohnung in der Praxis nicht verfügbar ist, darf das Amt nicht kürzen. Aber das prüft das Amt nicht immer — das musst du belegen.
Was du brauchst:
Den Mietpreisspiegel deiner Stadt oder deines Landkreises. Zeige, dass eine vergleichbare Wohnung in deiner Gegend tatsächlich nicht günstiger zu haben ist. Wenn der Umzug teurer käme als die Differenz: das gehört auch in den Widerspruch.
Das ist keine Garantie. Aber es ist der Grund, warum so viele Widersprüche in diesem Bereich erfolgreich sind.
Sabine, 34, zwei Kinder, Frankfurt: 87 Euro monatliche Kürzung. Widerspruch. 522 Euro rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt.
Der Widerspruch hat sie 45 Minuten gekostet.
Das Jobcenter rechnet damit, dass du das nicht machst.
Gesetzliche Grundlage: § 22 SGB II; BSG-Urteil B 4 AS 77/12 R (Mietpreisspiegel als Nachweis)